Steuerklassenwahl

Die Finanzverwaltung hat zum Jahreswechsel wieder das Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern herausgegeben. Es besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den Steuerklassen IV/IV und III/V. Zudem kann ein Faktor eingetragen werden, der die Steuerlast auf die Ehegatten gleichmäßig verteilt umrechnet. Der Wechsel kann einmal im Jahr vorgenommen werden. Liegen besondere Umstände vor (z. B. Arbeitslosigkeit) kann erneut ein Wechsel stattfinden. Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen.

 

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