Die Neuregelung der Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige können wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Bundesrat hat dazu keinerlei Einwendungen. Damit kommt es ab dem 01.01.2015 zu verschärften Vorgaben, z. B. zu höheren Strafzuschlägen bei bestimmten Hinterziehungsbeträgen ab 25.000,00 EUR. Mit Abgabe der Selbstanzeige muss dann auch zwingend die Zahlung erfolgen. Es kann nicht mehr die Festsetzung durch die Finanzverwaltung abgewartet werden.