Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes sind Wohnungseigentümergemein-schaften nicht verpflichtet, eine Insolvenzgeldumlage für ihre beschäftigten Arbeitnehmer zu entrichten. Die für die Vergangenheit zu Unrecht entrichteten Beträge können zurückgezahlt werden. Dazu ist kein förmlicher Erstattungsantrag erforderlich. Die Minijob-Zentrale gibt in derartigen Fällen Auskünfte zur Vorgehensweise.