Insolvenzgeldumlage nicht für WEG

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes sind Wohnungseigentümergemein-schaften nicht verpflichtet, eine Insolvenzgeldumlage für ihre beschäftigten Arbeitnehmer zu entrichten. Die für die Vergangenheit zu Unrecht entrichteten Beträge können zurückgezahlt werden. Dazu ist kein förmlicher Erstattungsantrag erforderlich. Die Minijob-Zentrale gibt in derartigen Fällen Auskünfte zur Vorgehensweise.

 

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