Die Bundesregierung beschäftigt sich derzeit intensiv mit Fragen zur Rente. Der Beitragssatz sinkt zum 01.01.2015 von 18,9 auf 18,7 %. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz von 25,1 auf 24,8 %. Da die Rücklagen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2014 gestiegen sind, kann der Rentenbeitrag gesenkt werden. Hingewiesen wird jedoch auch auf die allgemeine Situation und Erwartungslage, da derzeit noch mehr ältere Beschäftigte am Arbeitsmarkt sind. Die schrittweise Anhebung der Regelarbeitsgrenze wird deshalb weiterhin von der Bundesregierung für notwendig und vertretbar erachtet.