Mindestlohn – neue Aufzeichnungspflichten

Neben der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns ab 01.01.2015 wird auch eine neue Aufzeichnungspflicht für Minijobber eingeführt. In einem Arbeitszeitnachweis ist Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich zu dokumentieren. Dies gilt auch für kurzfristig Beschäftigte. Die Nachweise sind zwei Jahre lang aufzubewahren. Gehört das Unternehmen zu den Branchen, die eine Sofortmeldung durchführen müssen (z. B. Bau, Gastronomie), sind die Aufzeichnungspflichten bei allen Mitarbeitern verpflichtend.

 

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