Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher

Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 01.12.2014 zum ermäßigten Steuersatz bei Hörbüchern Stellung, der ab 01.01.2015 eingeführt wird. Der ermäßigte Steuersatz setzt die Überlassung eines Speichermediums voraus. Dabei muss es sich um die Vermietung oder Übertragung eines körperlichen Gegenstandes handeln, z. B. Platten, Bänder, Smartcards oder andere intelligente Tonträger. Jugendgefährdende Medien sind vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen.

Kontakt

YVONNE MARUSIC

staatlich geprüfte Fremdsprachenassistentin (IHK) · geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) · Controllerin

+49 (0) 214 890 882 10

KLAUDIA PUTZAR

Betriebswirtin Finanzwirtschaft · geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)

+49 (0) 214 890 882 10

Kontaktformular

* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.