Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 01.12.2014 zum ermäßigten Steuersatz bei Hörbüchern Stellung, der ab 01.01.2015 eingeführt wird. Der ermäßigte Steuersatz setzt die Überlassung eines Speichermediums voraus. Dabei muss es sich um die Vermietung oder Übertragung eines körperlichen Gegenstandes handeln, z. B. Platten, Bänder, Smartcards oder andere intelligente Tonträger. Jugendgefährdende Medien sind vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen.