Düsseldorfer Tabelle geändert

Zum 01.01.2015 wird der Selbstbehalt, der beim Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen ist, erhöht. Auch die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten usw. werden angepasst:

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt bisher Selbstbehalt ab 2015
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig 1.000 Euro 1.080 Euro
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig 800 Euro 880 Euro
anderen volljährigen Kindern 1.200 Euro 1.300 Euro
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes 1.100 Euro 1.200 Euro
Eltern 1.600 Euro 1.800 Euro

Kontakt

YVONNE MARUSIC

staatlich geprüfte Fremdsprachenassistentin (IHK) · geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) · Controllerin

+49 (0) 214 890 882 10

KLAUDIA PUTZAR

Betriebswirtin Finanzwirtschaft · geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)

+49 (0) 214 890 882 10

Kontaktformular

* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.